Das Bundesgesetz
Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen wurde am 3. Oktober 2008 von den eidgenössischen Räten verabschiedet. Der Bundesrat hat das Inkrafttreten des Gesetzes und der Verordnung auf den 1. Mai 2010 festgelegt.
Ab dem 1. Mai 2010 ist es verboten, in geschlossenen Räumen, die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen oder die öffentlich zugänglich sind zu rauchen.
Das Bundesgesetz setzt minimale Anforderungen zum Schutz vor Passivrauchen und sieht vor, dass die Kantone weitergehende Regelungen erlassen dürfen, die in den entsprechenden Kantonen eingehalten werden müssen.
Schutz vor Passivrauchen am Arbeitsplatz gemäss Bundesgesetz
Schutz vor Passivrauchen in der Gastronomie gemäss Bundesgesetz
Nichteinhaltung von Rauchregelungen - Merkblatt für Betroffene
Übersicht über die kantonalen Reglemente.

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