Im Wallisbetrifft das Bundesgesetz vor allem die Unternehmen.
Das Bundesgesetz führt zu geringfügigen Veränderungen für die öffentlichen Einrichtungen, deren Mitarbeiter bereits durch das am 1. Juli
Hingegen werden die wichtigsten Veränderungen die Unternehmen unseres Kantons betreffen. Ab 1. Mai wird es verboten sein, ingeschlossenen Räumen zu rauchen, die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen (Art.1). Als Arbeitsplatz gilt jeder Ort, an dem mehrere MitarbeiterInnen sich zurErledigung ihrer Arbeit auf Dauer oder vorübergehend aufhalten müssen (insbesondere Besprechungszimmer, Konferenzräume, Cafeteria, Flure usw.). Ein Einzelbüro (z. B. das des/der hierarchischen Vorgesetzten), in dem regelmässig Sitzungen stattfinden, muss ebenfalls rauchfrei sein.
Ebenso wie das Gesundheitsgesetz hat das Bundesgesetz das Ziel, die Nichtraucher vor dem Passivrauchen zu schützen. Ergänzende Informationen auf Rechtliche Regelungen - Kantonen und Bund
Eine begleitende Massnahme: "Rauchstopp-Kurs" im Unternehmen
Jeder dritte Raucher möchte mit dem Rauchen aufhören. Um sie zu begleiten und unterstützen, bietet CIPRET Wallis den "Rauchstopp-Kurs" im Unternehmen an. Diese Methode hat sich bereits bei den Mitarbeitern eines grossen Walliser Unternehmens als sehr erfolgreich erwiesen. In 6 Gruppensitzungen zu je 90Minuten, die durch 3 unterstützende Telefongespräche ergänzt werden, hilft das CIPRET den Rauchern, ihre eigenen Strategien zu entwickeln, um auf Dauer Nichtraucher zu bleiben. Die Gruppe hat einen positiven Einfluss, sie unterstützt jeden Teilnehmer bei seinem Vorgehen, mit dem Rauchen aufzuhörenund in seinem neuen rauchfreien Leben. Ergänzende Informationen auf Unternehmen
Pressekontakt:
Dr. Dominique Evéquoz,Kardiologe FMH, Präsident des CIPRET Wallis
027/ 970 36 05 - 079/459 24 57 dominique.evequoz@rsv-gnw.ch
