St.Niklaus/Leuk-Stadt. Ein halbes Jahr lamng nicht zu rauchen, lautete das Ziel der Teilnehmer des Wettbewerbs “Experiment Nichtrauchen”. Seit neun Jahren organisiert die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention den nationalen Wettbewerb “Experiment Nichtrauchen” , der sich an Jugendliche des 6. Bis 9. Schuljahres richtet. Ziel ist, den Einstieg ins rauchen zu verhindern oder zumindest hinauszuzögern. Dieses Jahr haben nur zwei Walliser Klassen , und zwar aus dem Oberwallis, haben sich zu den glücklichen Gewinnern zählen können. Dr Hubert S. Varonier, vom CIPRET Valais-Wallis, überbrachte gestern der 1. OS Klasse aus St.Niklaus (Hr. Hansruedi Kummer) und der 2. OS Klasse aus Leuk-Stadt (Hr. Sven Näfen) ihre Gutscheine im Wert von je fünfhundert Franken und gab ihnen folgende Weisheit mit auf den Weg: “Schön ist das Leben, auch ohne Tabak!”.
14.06.2010
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DIE WALLISER UNTERNEHMEN VOM RAUCH BEFREIT!

Am 1. Mai tritt das "Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen" in Kraft, das die Mitarbeiter aller Walliser Unternehmen vor dem Passivrauchen schützen wird. Von diesem Datum an werden geschlossene Räume, die öffentlich zugänglich sind bzw. mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, rauchfrei sein.

Im Wallisbetrifft das Bundesgesetz vor allem die Unternehmen.

Das Bundesgesetz führt zu geringfügigen Veränderungen für die öffentlichen Einrichtungen, deren Mitarbeiter bereits durch das am 1. Juli 2009 in Kraft getretene Gesundheitsgesetz vor dem Passivrauchen geschützt sind.

Hingegen werden die wichtigsten Veränderungen die Unternehmen unseres Kantons betreffen. Ab 1. Mai wird es verboten sein, ingeschlossenen Räumen zu rauchen, die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen (Art.1). Als Arbeitsplatz gilt jeder Ort, an dem mehrere MitarbeiterInnen sich zurErledigung ihrer Arbeit auf Dauer oder vorübergehend aufhalten müssen (insbesondere Besprechungszimmer, Konferenzräume, Cafeteria, Flure usw.). Ein Einzelbüro (z. B. das des/der hierarchischen Vorgesetzten), in dem regelmässig Sitzungen stattfinden, muss ebenfalls rauchfrei sein.

Ebenso wie das Gesundheitsgesetz hat das Bundesgesetz das Ziel, die Nichtraucher vor dem Passivrauchen zu schützen. Ergänzende Informationen auf Rechtliche Regelungen - Kantonen und Bund

Eine begleitende Massnahme: "Rauchstopp-Kurs" im Unternehmen

Jeder dritte Raucher möchte mit dem Rauchen aufhören. Um sie zu begleiten und unterstützen, bietet CIPRET Wallis den "Rauchstopp-Kurs" im Unternehmen an. Diese Methode hat sich bereits bei den Mitarbeitern eines grossen Walliser Unternehmens als sehr erfolgreich erwiesen. In 6 Gruppensitzungen zu je 90Minuten, die durch 3 unterstützende Telefongespräche ergänzt werden, hilft das CIPRET den Rauchern, ihre eigenen Strategien zu entwickeln, um auf Dauer Nichtraucher zu bleiben. Die Gruppe hat einen positiven Einfluss, sie unterstützt jeden Teilnehmer bei seinem Vorgehen, mit dem Rauchen aufzuhörenund in seinem neuen rauchfreien Leben. Ergänzende Informationen auf Unternehmen

Pressekontakt:

Dr. Dominique Evéquoz,Kardiologe FMH, Präsident des CIPRET Wallis

027/ 970 36 05  -  079/459 24 57 dominique.evequoz@rsv-gnw.ch


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